8 Dezember

Müllkontrolle: Mieter müssen für Kosten aufkommen

Eine Berliner Wohnimmobiliengesellschaft hatte im Zuge der Betriebskostenabrechnung Kosten für das „Behältermanagement“ in Rechnung gestellt. Mieter waren damit nicht einverstanden und zogen vor Gericht – der Bundesgerichtshof (BHG) gab nun der Vermieterin Recht.

Externer Dienstleister kontrolliert Mülltonnen

Wegen des fehlerhaften Verhaltens der Mieter bei der Mülltrennung beauftragte die Vermieterin einer Wohnanlage mit 102 Parteien einen Dienstleister für das Müllmanagement. Dieser kontrolliert die Restmülltonnen der Anlage regelmäßig und sortiert gegebenenfalls per Hand nach. Die Kosten für diese Dienstleistung rechnete die Vermieterin mit der Betriebskostenabrechnung unter dem Punkt „Müllbeseitigung“ nach Quadratmetern ab. Auf die Kläger entfiel hierfür ein Anteil in Höhe von 12,09 Euro für das Jahr 2018. Im gleichen Abrechnungszeitraum fochten die Kläger die Betriebskosten für die Anmietung und Wartung der Rauchwarnmelder an (13,66 Euro und 8,02 Euro).

BGH auf Vermieterseite

Laut BGH sind sowohl die Kontrolle als auch das Nachsortieren in einem Wohnraummietverhältnis umlegbare Betriebskosten gemäß § 2 Nr. 8 BetrKV (Betriebskostenverordnung). Zwar werde die konkrete Bezeichnung nicht explizit erwähnt, jedoch sei der Begriff „Müllbeseitigung“ weit auszulegen, hieß es in der Begründung.

Auch bei den Rauchwarnmeldern handle es sich um „eine regelmäßig anfallende, nicht durch eine bereits aufgetretene Störung veranlasste Maßnahme, die der Überprüfung der Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit einer technischen Einrichtung des Mietobjekts dient“. Somit sind auch diese Kosten nach § 2 Nr. 17 BetrKV umlegbar.
[BGH, AZ VIII ZR 117/21]

 

Weitere Aktuelles-Beiträge

7 Dezember
Wohnung zur Miete in Granzin (nicht mehr verfügbar)

Gemütliche 2 Zimmerwohnung auf dem Land 2 Zimmerwohnung in einem Mehrfamilienhaus: – 1997 massiv erbaut – Ölzentralheizung – Waschmaschinenanschluss im Bad – Carportstellplatz – SAT-Anschluss Die Miete beträgt € 360,00 + € 155,00 Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung + € 27,00 für den Carportstellplatz. Somit beträgt die Gesamtmiete € 542,00. Strom zahlt der Mieter direkt an den […]

weiterlesen

7 Dezember
Wohnung zur Miete in Hamburg (nicht mehr verfügbar)

Ihr neues Glück auf 60 m²? 2-Zimmerwohnung mit Tiefgaragenstellplatz! Mehrfamilienhaus mit 15 Wohnungen: – Niedrigenergiestandard – mit Aufzug von der Tiefgarage bis ins Staffelgeschoss – Kellerraum mit Licht und Steckdose – mit Fernwärmeheizung – Fußbodenheizung in allen Räumen – kontrollierte Raumluft mit Wärmerückgewinnung – Balkon mit West-Ausrichtung – bodentiefe Fenster – Kabelanschluss – Fahrradkeller – […]

weiterlesen