26 März

Corona-Krise und Mietausfall: Vermieter schützen

Die Bundesregierung sieht vor, dass Mieter, die aufgrund der Corona-Krise ab April ihre Miete für bis zu sechs Monate nicht an den Vermieter zahlen, keine Kündigung befürchten müssen. Diese Maßnahme soll auf bis zu zwölf Monate ausgeweitet werden können. Bis zu zwei Jahren sollen sie Zeit haben, die ausstehenden Mieten zu begleichen. Viele private Vermieter können sich diesen finanziellen Ausfall nicht leisten.Haus und Grund fordert Korrekturen
Vermieter müssen, trotz den Mietausfalls, alle laufenden Kosten, zum Beispiel Betriebskosten wie Heizung, Warmwasser und Abfallbeseitigung, weiter begleichen.

Durch die neue Regelung wären Vermieter gezwungen, ihren Mietern einen Kredit in Höhe von sechs bis zwölf Monatsmieten zu gewähren. Insbesondere privaten Vermietern, die von der Miete ihren Lebensunterhalt bestreiten, kann diese Regelung zum Verhängnis werden.

Um Vermieter zu schützen, fordert der der Eigentümerverband Haus und Grund die folgenden Korrekturen an der neuen Regelung:

1. Der coronakrisenbedingte Einkommensausfall muss vom Mieter nachgewiesen werden, da Vermieter die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Mieter nicht kennen können.

2. Der Kündigungsausschluss muss daran geknüpft sein, dass der Mieter fortlaufend Bemühungen zur Beantragung von Wohngeld oder den Kosten der Unterkunft unternimmt. Denn nur er kann Miete aus dem Sozialsystem erlangen.

3. Es muss einen Anspruch des Vermieters auf Unterstützung aus einem Wohn- und Mietenfonds geben.

Weitere Aktuelles-Beiträge

20 März
Wohnung zur Miete in Stralsund (nicht mehr verfügbar)

3 Zimmerwohnung in der Frankenvorstadt Wohnen Sie im Erdgeschoss eines Altbaus: – Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten – Kabelanschluss vorhanden – Gasetagenheizung mit Warmwasserbereitung – Waschmaschinenanschluss in der Küche – Kellerraum zur Nutzung Die Miete beträgt € 360,00 + € 90,00 Betriebskostenvorauszahlung. Somit ergibt sich eine Gesamtmiete in Höhe von € 450,00. Gas und Strom sind […]

weiterlesen

19 März
Haus zum Kauf in Gata de Gorgos (nicht mehr verfügbar)

Landhaus mit eigenem Orangenhain, sowie eigener Wasser- und Stromversorgung Suchen Sie etwas ganz besonderes? Dann haben Sie es hier gefunden. Zum Verkauf steht ein herrschaftliches Anwesen in Alleinlage mit insgesamt 91.112 m² Grundstücksfläche. Über eine, mit altem Baumbestand gesäumte, Zufahrtsstraße gelangt man auf den großzügigen Hofplatz. Das herrenhaus befindet sich leicht erhöht auf einem Hügel, […]

weiterlesen